Liebenzeller Mission
Unterstützen Sie die Arbeit der Missionare vor Ort!
Was ist bei Spenden zum Jahresende zu beachten? Wir haben Ihnen nachfolgend einige Infos zusammengestellt:
Unterstütze die weltweite Arbeit mit deiner ganz persönlichen Spendenaktion! Hier und jetzt durchstarten und helfen:
Die Arbeit der Liebenzeller Mission lebt von der finanziellen Unterstützung ihrer Freunde. Ob ein Geländewagen im Busch neue Reifen benötigt, die Flugkosten einer Krankenschwester nach Sambia bezahlt werden müssen oder die hohen Mieten der Wohnungen in Japan – all dies wird aus Spendengeldern bezahlt. Die Liebenzeller Mission ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Spenden beim Finanzamt Steuer mindernd geltend gemacht werden können.
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Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema „Vererben“ gefragt, z.B.:
Beim Thema „Vererben“ müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach dem Tod das geschieht, was man möchte.
In einer Broschüre haben wir einige Informationen zusammengestellt. Sie können sich das Dokument >> hier herunterladen.
Was ist zu beachten wenn Sie uns das erste Mal spenden?
Wenn Sie uns das erste Mal spenden benötigen wir für Eingangsbestätigung und Zuwendungsbestätigung Ihre Adresse. Banken teilen uns in der Regel nur Ihren Namen aber nicht Ihre Adresse mit. Diese brauchen wir aber um Ihnen eine Eingangsbestätigung oder auch die Zuwendungsbestätigung fürs Finanzamt zuzusenden. Deshalb: Bitte schreiben Sie in den Verwendungszweck Ihre PLZ, Straße und Hausnummer.
Bei Ihrer ersten Spende erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und die Zuwendungsbestätigung. Um Verwaltungskosten und Porto zu sparen versenden wir bei weiteren Spenden nur eine Jahresbestätigung im Januar des Folgejahres. Wenn Sie aber nach jedem Spendeneingang eine Bestätigung wünschen, können Sie uns das gerne mitteilen.
Bei neuen Lastschrifteinzugsermächtigungen für eine regelmäßige Spende versenden wir spätestens 3 Tage vor der ersten Abbuchung eine Vorankündigung.
Fehlende Eingangsbestätigung bzw. Zuwendungsbestätigung?
Gerne möchten wir uns für Ihre Spende bedanken und Ihnen auch eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt zusenden aber Sie haben keine Bestätigung bekommen? Dann schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail an oder rufen Sie uns doch bitte an, damit wir klären können, was passiert ist.
(Was uns oft Probleme macht: Banken teilen uns in der Regel als Absenderangaben nur den Namen des jeweiligen Kontoinhabers mit. Für weitere Angaben ist deshalb nur der „Verwendungszweck“ geeignet.
Jahres-Zuwendungsbestätigung
Es hilft uns sehr, wenn Ihnen eine Sammel-Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt pro Jahr reicht. Diese erhalten Sie dann im Januar des Folgejahres. Das spart bei uns nicht nur Porto- sondern auch andere Verwaltungskosten. Die Jahres-Zuwendungsbestätigung haben wir bei uns als Standard vorgemerkt. Möchten Sie für jede Spende eine einzelne Bestätigung, stellen wir Ihnen diese auch gerne bei jedem Zahlungseingang aus. Bitte geben Sie uns in diesem Fall einfach eine kurze Mitteilung: .
Liebenzeller Mission und Förderstiftung - Welche Möglichkeiten des Spendenabzugs gibt es?
Die Liebenzeller Mission und die Förderstiftung der Liebenzeller Mission sind wegen Förderung gemeinnütziger und religiöser Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Für die uns zugewendeten Spenden können wir sogenannte „Zuwendungsbestätigungen“ zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.
>> Steuerliche Detaillinformationen finden Sie hier.
Wichtig: Zuwendungsbestätigungen müssen sehr sorgfältig aufbewahrt werden. Die einmal mit Zuwendungsbestätigung bestätigten Spenden dürfen nicht noch einmal am Jahresende in einer Sammelbestätigung enthalten sein.
Wie hoch werden Spenden beim Finanzamt berücksichtigt?
Seit dem Jahr 2007 können Spenden an gemeinnützige Organisationen (auch Stiftungen) bis zu 20% des „Gesamtbetrages der Einkünfte“ in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.
Beispiel:
Hans Spender hat Jahreseinkünfte von 30.000 Euro und hat 3.500 Euro gespendet. Das Finanzamt berücksichtigt Spenden bis 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte, also bis maximal 6.000 Euro, als Sonderausgabe. Die Spenden werden vor der Steuerberechnung von den Einkünften abgezogen, so dass in diesem Beispiel nur noch 26.500 Euro versteuert werden.
Werden mehr als 20% der Einkünfte gespendet (z.B. weil man aus einem hohen einmaligen Mittelzufluss eine größere Spende gemacht hat), dann wird der nicht ausgeschöpfte Spendenbetrag ins Folgejahr übertragen.
Hinweis:
Die vorgenannten Zahlenbeispiele sind nur eine vereinfachte Darstellung eines Teilbereiches des Themas Spenden und Steuern. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit übernommen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Was ist bein einer Zuwendung aus einem Nachlass zu beachten?
Erfolgt eine größere Zuwendung aus einem Nachlass, so kann unter bestimmten Vorraussetzungen die Erbschaftsteuer nachträglich reduziert werden (siehe § 29 ErbStG).
Was hat es mit der Förderstiftung der Liebenzeller Mission auf sich?
Wenn man dauerhaft über 20% liegt und diese Zuwendungen auch steuerlichen geltend machen möchte, wäre eine Zustiftung in die Förderstiftung der Liebenzeller Mission möglich. Eine Zustiftung darf allerdings nicht verbraucht werden. Nur die erwirtschafteten Erträge dürfen der Arbeit der Liebenzeller Mission zufließen. – Eine Zustiftung macht nur Sinn, wenn man die oben genannte Spendenobergrenze von 20% dauerhaft überschreitet.
Das Spenden-Prüfzertifikat mit der Jahreszahl 2016 bestätigt die Einhaltung der Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln der Deutschen Evangelischen Allianz und ist gültig bis 31.12.2019.